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   BSG, 22.11.1962 - 4 RJ 329/61   

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BSG, 22.11.1962 - 4 RJ 329/61 (https://dejure.org/1962,9526)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1962 - 4 RJ 329/61 (https://dejure.org/1962,9526)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1962 - 4 RJ 329/61 (https://dejure.org/1962,9526)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.11.1961 - 4 RJ 102/61
    Auszug aus BSG, 22.11.1962 - 4 RJ 329/61
    23. November 1961 (BSG 15, 271, 279) ausführlich dargelegt, daß die günstigere Vergleichsberechnung nach altem Recht gemäß Art, 2 5 42 ArVNG nicht in Frage kommt, wenn die Wartezeit bei Eintritt des Versicherungsfalles nur unter Anrechnung solcher entriöhteten Beiträge erfüllt.
  • BSG, 25.10.1962 - 4 RJ 85/60
    Auszug aus BSG, 22.11.1962 - 4 RJ 329/61
    Eine Entscheidung ohne Verhandlung darf dann ergehen, wenn die Zustimmung von einer nicht vertretenen Partei erklärt ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1962 - 4 RJ 85/60 -" auf das hier verwiesen werden kann, im einzelnen ausgeführt hat° " Die Revision ist auch begründet°.
  • BSG, 24.03.1964 - 12 RJ 202/61
    Das Berufungsgericht hat die Voraussetäungen des Art° 2 5 42 ArVNG für die Berechnung der Rente der Klägerin nach altem Recht zu Unrecht als erfüllt angesehen° Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt die Vorschrift unter anderem voraus, daß beim Eintritt des Versicherungs- falles die Wartezeit erfüllt ist mit denjenigen Beiträgen, die für die Zeit nach dem 31. Dezember 1956 entrichtet worden sind, und solchen Beiträgen, die vor dem 1. Januar 1957 entrichtet worden sind, und aus denen die Anwartschaft zum 51. Dezember 1956 erhalten war (BSG 15, 271, 279; Urteile des 4. Senats"des BSG vom 25° Oktober 19621 - und vom 22, iovember 1962 - 4 RJ 329/61 -)" "-4 HJ 99/61 nicht.
  • BSG, 25.07.1963 - 4 RJ 77/63
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat inzwischen in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. u.a. 4 RJ 329/61 vom 22. November 1962).
  • BSG, 12.09.1963 - 4 RJ 119/63
    aus allen bisherigen zum 1° Januar 1957 erhalten waro Dagegen setzt die günstigere Berechnung nach altem Recht gemäßArt° 2 9 42 ArVNG voraus, daß bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wartezeit auch ohne diejenigen Beiträge er- ' füllt ist, deren Anwartschaft zum 51, Dezember 1956 nicht mehrerhalten war (12/4 RJ 102/61 vom 23° November 1961 BSG 15, 271 -, 4 RJ 329/61 vom 22, November 1962)° Der erkennende Senat hat entgegen der Auffassung der Revision und des LSG auch j früher.
  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 53/61
    sem erhalten war (BSG 15" 271; 4 RJ 329/61 vom 229 November 1962)" Damit kann die Klägerin, wie das Beru- ..5.
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